Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes, haben Sie die Möglichkeit,
einen Teil Ihres Einkommens zum Aufbau der Altersversorgung umzuwandeln. Dabei können Sie zwischen folgenden Varianten wählen:
- Bruttogehaltsumwandlung
Bei der Bruttogehaltsumwandlung können Sie jährlich 2.520,- Euro (in 2006) steuer- und sozialabgabenfrei sowie zusätzlich einen steuerfreien Betrag von 1.800,- Euro vom Bruttogehalt in Altersvorsorgebeiträge umwandeln.
- Nettogehaltsumwandlung
Bei der Nettogehaltsumwandlung werden die Beiträge vom bereits versteuerten Einkommen entrichtet. Ähnlich wie bei der Riester Rente, werden die Einzahlungen durch Zulagen und Steuerfreibeträge gefördert. Interessant ist diese Variante für Personen mit kleinerem bis mittlerem Einkommen sowie mit Kindern.
Durchführungswege
Seit 2002 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Angestellen einen der Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen einzurichten. Möglich sind:
- Die Direktversicherung
Als Direktversicherung kann beispielsweise eine Lebensversicherung, oder aufgeschobene Leibrentenversicherung mit Garantieverzinsung und Überschussbeteiligung geführt werden. Der Kapitalzufluss erfolgt in der Regel durch eine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers.
- Die Pensionskasse
Die Zuwendungen zur Pensionskasse können durch den Arbeitgeber- oder Arbeitnehmer finanziert werden. Darüber hinaus haben Sie die Wahl zwischen Brutto- und Nettoentgeltumwandlung, oder Zulagenförderung.
- Der Pensionsfond
Anders als bei den übrigen Durchführungswegen, kann das in einen Pensionsfond einbezahlte Kapital zu 100% in Aktien investiert werden. Daraus ergeben sich einerseits hohe Renditechancen, andererseits Verlustrisiken, die jedoch durch vertragliche Vereinbarung von Garantien, wie zum Beispiel Werterhaltungsgarantie, vermindert werden können.
- Die Unterstützungskasse
In eine Unterstützungskasse können Beiträge auch über 4% der jährlichen Bemessungsgrenze einbezahlt werden. Die Finanzierung ist durch den Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer möglich.
- Die Direktzusage / Pensionszusage
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber seinem Mitarbeiter und sagt ihm zu, ihm im Alter eine Betriebsrente auszubezahlen. Finanziert wird diese Rentenzahlung üblicherweise durch das Einbehalten eines Gehaltanteils
Ihre Möglichkeiten
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