Die Pensionskasse, stellt eine eigenständige Altersversorgungseinrichtung dar, die durch
- Bruttoentgeltumwandlung, oder
- Nettoentgeltumwandlung
finanziert wird.
Bei der Beitragszahlung durch Bruttoentgeltumwandlung, können jährlich bis zu 4.320,- Euro als Vorsorgeaufwendungen aufgebracht werden. Davon sind 1.800,- Euro steuerfrei und 2.520,- Euro steuer- und sozialabgabenfrei.
Da die Rentenansprüche der versicherten Person (des Arbeitnehmers) direkt gegenüber der Pensionskasse bestehen, kann diese bei einem Arbeitgeberwechsel mitgenommen und gegebenenfalls weiter geführt werden.
Im Rahmen der Pensionskasse, können je nach Anbieter weitere Leistungen wie Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung versichert werden. Dies hat den Vorteil, dass der Beitragsanteil zur Risikoabsicherung ebenfalls steuerfrei bleibt.
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