Die Pensionszusage / Direktzusage ist eine durch den Arbeitgeber finanzierte Form der betrieblichen Altersvorsorge. In der Regel werden Teile des Entgeltes einbehalten und als Pensionsrückstellung angespart.
Beitrag und Steuern
Die Beiträge werden meist in eine Kapitalbildenden (Rückdeckungs) Versicherung einbezahlt. Die Einzahlungen sind für den Arbeitgeber steuerfrei und haben für den Arbeitnehmer keine direkte Auswirkungen. Hingegen muss das Unternehmen das angesammelte Kapital in der Bilanz ausweisen.
Ansprüche des Arbeitnehmers
Bei einer Direktzusage, hat der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Auszahlung der zugesagten Altersversorgung. Dieser muss, wie beim Pensionsfond, zur Absicherung von Verlusten oder Insolvenz, dem Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit beitreten.
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