Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die im Auftrag des Arbeitgeber handeltund die Altersversorgung entsprechend dessen Vorgaben durchführt. Finanziert wird die Unterstützungskasse durch
- OnTop Zahlungen des Arbeitgebers
- Bruttoentgeltumwandlung des Arbeitnehmers
Dabei ist die Höhe der Zuwendungen nicht begrenzt. Einzahlungen in die Unterstützungskasse sind bei der Bruttoentgeltumwandlung bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialabgaben- und steuerfrei.
Unverfallbarkeit und Leistungsanspruch
Werden die Beiträge vom Arbeitgeber entrichtet, entscheidet dieser, ob dem Arbeitnehmer bei einem Firmenwechsel die Anwartschaft weiterhin zusteht. Hingegen ist bei der Bruttoentgeltumwandlung die Anwartschaft sofort unverfallbar. Ein Anspruch auf Altersversorgung besteht immer gegenüber dem Arbeitgeber. Daher muss das Unternehmen zur Absicherung dem Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit beitreten.
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