Die gesetzliche Krankenversicherung bietet mit ihren Leistungen eine medizinische Grundversorgung. Versichert sind unter Anderem Kostenerstattung für
- ambulante, zahnmedizinische und stationäre Behandlungen
- Versorgung mit Zahnersatz, Medikamenten und Hilfsmitteln
Diesen Basisschutz können Sie über die Absicherung privater Zusatztarife Ihren individuellen Ansprüchen entsprechend anpassen.
Beiträge
Der Beitragssatz einer gesetzlichen Krankenkasse berechnet sich nach dem Umlageverfahren. Hierbei werden die gesamten Aufwendungen für medizinische Versorgungsleistungen auf die Versichertengemeinschaft umgelegt. Aufgrund der sinkenden Geburtenrate und steigenden Zahl älterer Menschen, spiegelt sich das Problem der gesetzlichen Rentenversicherung in ähnlicher Form wider. Um auch künftig jedem Bürger eine ausreichende medizinische Versorgung bereit stellen zu können, muss davon ausgegangen werden, dass das System der Krankenkassen in absehbarer Zeit reformiert wird.
Kassenwechsel
Ein Wechsel der Krankenkasse ist in der Regel nach 18monatiger Mitgliedschaft, oder nach einem Statuswechsel möglich (zB. von Arbeitnehmer in Selbständigkeit). Die Wahl der Kasse, liegt in Ihrem eigenen Ermessen. Anders als bei privaten Versicherern, haben gesetzliche Krankenversicherungen eine Annahmepflicht ohne jegliche Gesundheitsprüfung. Die Annahme kann nur dann erschwert werden, wenn Sie von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten. Weitere Infos hierzu finden Sie im Artikel zur GKV für Selbständige.
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